Sinerider schrieb am 24.08.2022 12:16:
Gewinnmargen über 10 % wegsteuern, sofern es sich nicht um Luxusmarken handelt. Luxusmarken sind Güter die sich nicht im Warenkorb zur Inflationsmessung befinden.
Außerdem ist die Forderung der OECD umzusetzen: Unternehmensgewinne dort zu besteuern, wo die Gewinne anfallen, nämlich wo die Güter verkauft werden.
Kann oder will man das nicht durchsetzen, dann weiß die moderne Makroökonomie nicht mehr wie unsere Zukunft aussehen soll.
Beim Getreidehandel sind die Margen unter 5%. Die können wir also auslassen?