ruppi schrieb am 31. August 2015 11:31
> Du weißt sehr wohl, das es überall in Europa eine muslimische
> Paralleljustiz gibt?
Wo gibt es die denn?
> Und du weißt auch, das es für deine Beispiele hunderte Gegenbeispiele
> gibt, bei denen religiös muslimische Befindlichkeiten zu milderen
> Urteil geführt haben?
Hunderte? Tausende! Millionen!
Oder unterm Strich genau das Gegenteil:
"Werden Ehrenmorde milder bestraft als andere Familiendramen?
Sie werden härter bestraft. In meiner Dissertation habe ich die
Urteile bei Ehrenmorden verglichen mit den Urteilen bei sonstigen
Tötungen von (Ex-)Partnerinnen. Ehrenmorde wurden zwischen 1996 und
2005 in 38 Prozent der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe
geahndet. Bei den Partnertötungen gab es nur in 23 Prozent der Fälle
„lebenslang“. Ab 2002 ist die strenge Haltung der Gerichte zu
Ehrenmorden besonders deutlich. Beim klassischen Ehrenmord, bei dem
eine Tochter oder Schwester aus Gründen der Familienehre getötet
wird, verhängten die Gerichte ab 2002 in fast jedem Fall lebenslang
wegen Mordes.
Warum hat sich die Rechtsprechung ab 2002 verschärft?
2002 hat der Bundesgerichtshof einen spektakulären Fall entschieden.
Es ging um den Bremer Bunkermord, bei dem ein kurdisches Liebespaar,
das sich nicht trennen wollte, brutal getötet wurde. Der BGH stellte
fest: wer die eigene oder Familienehre über das Leben eines anderen
stellt, handelt in der Regel aus „niedrigen Beweggründen“ und erfüllt
damit ein Mordmerkmal. Dieser Linie sind dann auch die Landgerichte
gefolgt. Bis 2002 war die Rechtsprechung noch wechselhaft und
widersprüchlich."
> http://www.taz.de/!5044972/
> http://www.faz.net/aktuell/politik/justiz-keine-frage-der-ehre-129055
> 86.html
"Das ist kein Strafrabatt. Eine „besondere Schwere der Schuld“ ist
auch bei Mord die seltene Ausnahme und nicht die Regel. Das Gericht
hat nur darauf verzichtet, die Strafe zusätzlich zu verschärfen.
Dabei hat es neben dem kulturellen Hintergrund auch das Alter des
Täters erwähnt, der noch nicht gefestigt sei. Wahrscheinlich spielten
noch viel mehr Überlegungen eine Rolle, über die die Medien nicht
berichtet haben."
> http://www.taz.de/!5044972/
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-gewalt-recht
> fertigung-mit-koran-richterin-abgezogen-a-472966.html
"Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin
stattgegeben."
Sofort aus der Dachtzeile. Das soll also ein Beispiel sein für
"Islamrabatt an dt. Gerichten"?! Warum wurde derm Befangenheitsantrag
dann stattgegeben?
> http://www.fr-online.de/politik/gericht-juristen-loten-gewicht-von-tr
> adition-und-religion-aus,1472596,28405790.html
"Einen großen Kurswechsel in der deutschen Rechtspraxis empfehlen die
Referenten in Hannover in ihren bereits vorgelegten Gutachten nicht -
vielmehr lehnen sie die religiöse oder kulturelle Prägung als Grund
für eine Entschuldigung oder Strafmilderung klar ab."
Auf dem Juristentag machen sich Juristen also Gedanken ... und das
führt du als Beispeil für einen angeblichen "Islamrabatt an dt.
Gerichten" an?
Lies doch mal deine eigenen Quellen - heir speziell den letzten
Absatz.
> http://blogs.channel4.com/factcheck/factcheck-qa-sharia-law-uk/18486
Was dieser Artikle über irgendlwelche "Sharia-Gerichte" in GB soll
erschließt sich mir nicht - völlig fehl am Platze.
Inwiefern werden durch solche "Sharia-Gerichte" die Justiz behindert
oder ausgehebelt?
SInd das sowas wie das hier?:
> http://www.anwalt.de/rechtstipps/mediation-im-gerichtlichen-verfahren-gerichtsnahe-mediation_005504.html
Wird dadurch hier das dt. Justizwesen abgeschafft?
> Du weißt sehr wohl, das es überall in Europa eine muslimische
> Paralleljustiz gibt?
Wo gibt es die denn?
> Und du weißt auch, das es für deine Beispiele hunderte Gegenbeispiele
> gibt, bei denen religiös muslimische Befindlichkeiten zu milderen
> Urteil geführt haben?
Hunderte? Tausende! Millionen!
Oder unterm Strich genau das Gegenteil:
"Werden Ehrenmorde milder bestraft als andere Familiendramen?
Sie werden härter bestraft. In meiner Dissertation habe ich die
Urteile bei Ehrenmorden verglichen mit den Urteilen bei sonstigen
Tötungen von (Ex-)Partnerinnen. Ehrenmorde wurden zwischen 1996 und
2005 in 38 Prozent der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe
geahndet. Bei den Partnertötungen gab es nur in 23 Prozent der Fälle
„lebenslang“. Ab 2002 ist die strenge Haltung der Gerichte zu
Ehrenmorden besonders deutlich. Beim klassischen Ehrenmord, bei dem
eine Tochter oder Schwester aus Gründen der Familienehre getötet
wird, verhängten die Gerichte ab 2002 in fast jedem Fall lebenslang
wegen Mordes.
Warum hat sich die Rechtsprechung ab 2002 verschärft?
2002 hat der Bundesgerichtshof einen spektakulären Fall entschieden.
Es ging um den Bremer Bunkermord, bei dem ein kurdisches Liebespaar,
das sich nicht trennen wollte, brutal getötet wurde. Der BGH stellte
fest: wer die eigene oder Familienehre über das Leben eines anderen
stellt, handelt in der Regel aus „niedrigen Beweggründen“ und erfüllt
damit ein Mordmerkmal. Dieser Linie sind dann auch die Landgerichte
gefolgt. Bis 2002 war die Rechtsprechung noch wechselhaft und
widersprüchlich."
> http://www.taz.de/!5044972/
> http://www.faz.net/aktuell/politik/justiz-keine-frage-der-ehre-129055
> 86.html
"Das ist kein Strafrabatt. Eine „besondere Schwere der Schuld“ ist
auch bei Mord die seltene Ausnahme und nicht die Regel. Das Gericht
hat nur darauf verzichtet, die Strafe zusätzlich zu verschärfen.
Dabei hat es neben dem kulturellen Hintergrund auch das Alter des
Täters erwähnt, der noch nicht gefestigt sei. Wahrscheinlich spielten
noch viel mehr Überlegungen eine Rolle, über die die Medien nicht
berichtet haben."
> http://www.taz.de/!5044972/
> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-gewalt-recht
> fertigung-mit-koran-richterin-abgezogen-a-472966.html
"Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin
stattgegeben."
Sofort aus der Dachtzeile. Das soll also ein Beispiel sein für
"Islamrabatt an dt. Gerichten"?! Warum wurde derm Befangenheitsantrag
dann stattgegeben?
> http://www.fr-online.de/politik/gericht-juristen-loten-gewicht-von-tr
> adition-und-religion-aus,1472596,28405790.html
"Einen großen Kurswechsel in der deutschen Rechtspraxis empfehlen die
Referenten in Hannover in ihren bereits vorgelegten Gutachten nicht -
vielmehr lehnen sie die religiöse oder kulturelle Prägung als Grund
für eine Entschuldigung oder Strafmilderung klar ab."
Auf dem Juristentag machen sich Juristen also Gedanken ... und das
führt du als Beispeil für einen angeblichen "Islamrabatt an dt.
Gerichten" an?
Lies doch mal deine eigenen Quellen - heir speziell den letzten
Absatz.
> http://blogs.channel4.com/factcheck/factcheck-qa-sharia-law-uk/18486
Was dieser Artikle über irgendlwelche "Sharia-Gerichte" in GB soll
erschließt sich mir nicht - völlig fehl am Platze.
Inwiefern werden durch solche "Sharia-Gerichte" die Justiz behindert
oder ausgehebelt?
SInd das sowas wie das hier?:
> http://www.anwalt.de/rechtstipps/mediation-im-gerichtlichen-verfahren-gerichtsnahe-mediation_005504.html
Wird dadurch hier das dt. Justizwesen abgeschafft?