tzefix schrieb am 31. August 2015 15:42
> - Bei uns in Deutschland herrscht Religionsfreiheit.
Glauben darf jeder, was er will. Wenn aber nicht mehr nur geglaubt,
sondern auch gehandelt wird, gibt es Grenzen.
Als das Grundgesetz verfasst wurde, hatte man nicht vor Augen, dass
es schon OK wäre, wenn Kreuzberg sich in eine degenerierte
Kopftuchzone verwandelt.
Artikel 4 muss um die Klärung ergänzt werden, dass die passive
Religionsfreiheit Vorrang vor der aktiven hat. Es kann nicht sein,
dass man sich z.B. im Job von der Symbolik einer totalitäten
Scheißkultur belästigen lassen muss. Bei Hakenkreuzträgern fragt man
auch nicht, ob sie vielleicht nur die Autobahn toll fanden. Wenn man
irgendwelchen Stuss glaubt, erwachsen daraus keine zusätzlichen
Rechte, ganz einfach. Das Mass aller Dinge ist Zurückhaltung. Die
kann man auch von den Teppichfliegern verlangen.
> - Bei uns in Deutschland herrscht Religionsfreiheit.
Glauben darf jeder, was er will. Wenn aber nicht mehr nur geglaubt,
sondern auch gehandelt wird, gibt es Grenzen.
Als das Grundgesetz verfasst wurde, hatte man nicht vor Augen, dass
es schon OK wäre, wenn Kreuzberg sich in eine degenerierte
Kopftuchzone verwandelt.
Artikel 4 muss um die Klärung ergänzt werden, dass die passive
Religionsfreiheit Vorrang vor der aktiven hat. Es kann nicht sein,
dass man sich z.B. im Job von der Symbolik einer totalitäten
Scheißkultur belästigen lassen muss. Bei Hakenkreuzträgern fragt man
auch nicht, ob sie vielleicht nur die Autobahn toll fanden. Wenn man
irgendwelchen Stuss glaubt, erwachsen daraus keine zusätzlichen
Rechte, ganz einfach. Das Mass aller Dinge ist Zurückhaltung. Die
kann man auch von den Teppichfliegern verlangen.