udorudi schrieb am 31. August 2015 09:14
> Ein Staat hat höhere Interessen
> durchzusetzen, keine Fürsorgepflichten und Sentimentalitäten
> gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Na, dann mal ein wenig Staatskunde:
Art .1 Abs. 1GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu SCHÜTZEN
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 1 Abs 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Natürlich hat der Staat Fürsorgepflichten, jede Menge sogar, denn die
in Abs. 3 genannten und im Folgenden konkretisierten Grundrechte sind
Ausfluss der Menschenwürde. Der Abs.1 gilt auch für sie.
Deswegen muss unser Staat nicht bloss respektieren, sondern auch
schützen: das Leben, die Gesundheit, die freie Rede, das Eigentum,
die Freiheit des Bekenntnisses usw.
Bisschen mehr Bildung, bitte, bevor man hier mit einem schneidigen
"Merken sie sich das, meine Herren" völlig Falsches in die Gegend
posaunt.
> Ein Staat hat höhere Interessen
> durchzusetzen, keine Fürsorgepflichten und Sentimentalitäten
> gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Na, dann mal ein wenig Staatskunde:
Art .1 Abs. 1GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu SCHÜTZEN
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 1 Abs 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Natürlich hat der Staat Fürsorgepflichten, jede Menge sogar, denn die
in Abs. 3 genannten und im Folgenden konkretisierten Grundrechte sind
Ausfluss der Menschenwürde. Der Abs.1 gilt auch für sie.
Deswegen muss unser Staat nicht bloss respektieren, sondern auch
schützen: das Leben, die Gesundheit, die freie Rede, das Eigentum,
die Freiheit des Bekenntnisses usw.
Bisschen mehr Bildung, bitte, bevor man hier mit einem schneidigen
"Merken sie sich das, meine Herren" völlig Falsches in die Gegend
posaunt.