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  • szul

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Sozialamt

Sokrates-II schrieb am 14.10.2021 16:45:

foobar schrieb am 14.10.2021 16:38:

Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen, als die Summe, die nicht von der Pflegekasse getragen wird, beläuft sich im bundesweiten Durchschnitt auf mehr als 2.000 Euro im Monat.

Wer kann das bezahlen?

Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt unter 1000 EUR:

Die Kinder und eventuell Enkelkinder der Pflegebedürftigen. Bei drei Kindern gibt jeder 330 Euro und die Sache ist geritzt.

Schon eine ganze Weile nicht mehr:

Zum 01.01.2020 tritt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Unterhaltspflichtige Kinder müssen dann erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen und somit Elternunterhalt bezahlen. Liegt das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter diesen 100.000 €uro, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag, wenn die Rente oder das Vermögen des Pflegeheimbewohners nicht mehr ausreichen.

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/kinder-muessen-nicht-zwingend-fuer-pflegeheimkosten-der-eltern-aufkommen/#Ab_welchem_Einkommen_sind_die_Angehoerigen_unterhaltspflichtig

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