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  • MalWare

848 Beiträge seit 26.04.2004

Re: Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Das die Renten der Ukrainer von der Ukraine nach Deutschland überwiesen werden spielt zumindest in der jetzigen Situation keine Rolle und ist auch nicht wichtig, denn die Rente (und andere Sozialleistungen) wird wie bisher/vor der Flucht auf ein ukrainisches Bankkonto überwiesen.
Somit ist es den Ukrainern, wer auch immer, möglich im Ausland Geld in der Landeswährung an Bankautomaten abzuheben oder damit an Kassen zu bezahlen.
Heißt, mit den Karten kann im Ausland, hier in Euro, zum Tageskurs abgehoben werden.
Heißt, wer Geld auf einem Ukrainischen Konto und entsprechende Standardkarten hat, kann auch im Ausland über sein Geld verfügen und steht nicht zwangsläufig mittellos da.

Bei der Antragstellung beim Jobcenter müßten Rentenbezüge in der Ukraine, die den Bezug mindern, und natürlich Auslandsguthaben auch angegeben werden. Wenn das Schonvermögen in Höhe von 40k überschritten wird gibts kein Geld.
Allerdings ist es sehr fraglich ob die Jobcenter Guthaben bei ukrainischen Banken überprüfen können.
Man hat schon munkeln gehört, daß einige Flüchtlinge aus der Ukraine zuhause ihre Wohnungen und Häuser vermieten während sie hier ALG2 beziehen.
Guthaben "unter der Matratze" können natürlich ebenfalls nicht überprüft werden 😉.

Ciao, MW

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.07.2023 20:35).

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