Selbstverständlich unterliegen auch ukrainische Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen, den maßgeblichen Regeln.
Auch Renten aus dem Ausland gehören dazu. Nur zahlt die Ukraine keine Renten nach Deutschland weil das entsprechende Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland von der Ukraine bisher nicht ratifiziert wurde so viel ich weiß.
Rußland hingegen zahlt seit vielen Jahren Renten für russische Staatsbürger auch nach Deutschland. Man liest allerdings, daß seit Kriegsbeginn wegen der Bankensanktionen keine Zahlungen mehr geleistet werden und die Beträge gutgeschrieben werden bis eine Zahlung wieder möglich wird.
Diese Renten werden, abzüglich Spesen, natürlich ebenfalls vom Bürgergeld abgezogen.
Ciao, MW