Simulacrum schrieb am 8. Februar 2012 21:35
>
> Warum diese Ungleichbehandlung? Weshalb muß man einen
> "Leistungsträger" doppelt für seine "Leistung" belohnen? Und das noch
> Jahrzehnte, nachdem diese "Leistung" erbracht wurde? Reicht es nicht
> aus, daß er dafür bereits ein deutlich höheres Gehalt bekommen hat?
>
Der "Leistungsträger" wird nicht doppelt belohnt, sondern er hat
doppelt (bzw. viermal) so viel in die Rentenversicherung eingezahlt.
Der Toilettenputzer bekommt 80% seines letzten Gehaltes, der
"Leistungsträger" unter Umständen nur 30%, oder weniger.
Wenn Du gezahlte Rentenbeiträge und bezogene Rente zueinander ins
Verhältnis setzt, verschwindet die von Dir unterstellte
Ungleichbehandlung, sie kehrt sich sogar um. Vor allem, wenn Du noch
berücksichtigst, dass der "Leistungsträger" mehr Steuern (absolut und
relativ) zahlt, mit denen dann das Defizit der Rentenversicherung
aufgefüllt wird.
Gruss
Klaus
>
> Warum diese Ungleichbehandlung? Weshalb muß man einen
> "Leistungsträger" doppelt für seine "Leistung" belohnen? Und das noch
> Jahrzehnte, nachdem diese "Leistung" erbracht wurde? Reicht es nicht
> aus, daß er dafür bereits ein deutlich höheres Gehalt bekommen hat?
>
Der "Leistungsträger" wird nicht doppelt belohnt, sondern er hat
doppelt (bzw. viermal) so viel in die Rentenversicherung eingezahlt.
Der Toilettenputzer bekommt 80% seines letzten Gehaltes, der
"Leistungsträger" unter Umständen nur 30%, oder weniger.
Wenn Du gezahlte Rentenbeiträge und bezogene Rente zueinander ins
Verhältnis setzt, verschwindet die von Dir unterstellte
Ungleichbehandlung, sie kehrt sich sogar um. Vor allem, wenn Du noch
berücksichtigst, dass der "Leistungsträger" mehr Steuern (absolut und
relativ) zahlt, mit denen dann das Defizit der Rentenversicherung
aufgefüllt wird.
Gruss
Klaus