Sinerider schrieb am 14.01.2023 19:11:
Du hast meine Frage nicht beantwortet: Sollen Beamte von ihren Bezügen nach deinem Vorschlag Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten?
Wenn nein, dann nützt es dem Rentensystem nichts.
Wenn ja, dann brauche ich kein Beamter zu sein, sondern es genügt ein Blick in die Tariftabelle z B. für Polizisten, dass dann keiner das mehr werden will.
Was ist denn "die Tariftabelle für Polizisten"? Vom einfach Dienst A7 bis zum Leitenden Polizeidirektor A15 ist da alles drin, ganz so wie anderswo im ÖD auch. Dein Argument müsste sich also auf den gesamten ÖD beziehen.
Beispiel Niedersachsen: Einstieg bei der Polizei erfolgt über ein Bacherlorstudium. Im Gegensatz zum normalen Studenten verdient der Polizeianwärter während dieser Zeit 1200 EUR. Als Studierter wird er dementsprechend als A10 mit einem Einstiegsgehalt von 40 kEUR eingestellt. Ist das so verkehrt?
In den gehobenen Dienst aufsteigen kann er natürlich auch, und verdient dort wie ich meine passabel.
Gruss cronos