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  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Dieser Artikel macht mich fassungslos

Wie der Autor hier wild und polemisch Begriffe wie Rente und Pension durcheinanderwirft, ohne diese sachgerecht abzugrenzen, erinnert an die Bildzeitung.
Der Kunstgriff, den Kreis der Rentenbezieher um die Manager zu erweitern, die von ihren Konzernen üppige Altersversorgungen beziehen und dies als gesetzliche Rente zu titulieren, ist mir neu. Bei einigen unbedarften Forenten dürfte da fraglos der Eindruck entstehen, diese würden Gelder von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Bei mir als Beamten wurden 10 Jahre lang 0,2% der jährlichen Besoldungsanpassungen für die Erstellung von Rücklagen abgezweigt. Statt 1,8% Anpassung gab's dann in dem Jahr beispielsweise nur 1,6%. Jetzt kann sich jeder mal ausrechnen, um wieviel Euro die Brutto- bzw. Nettobeamtenbezüge höher wären, wenn diese Abzweigungen nicht erfolgt wären, denn die wirken sich ja bis heute aus. Nach meiner Einschätzung erbringe ich daher jeden Monat eine indirekte Zahlung von Beiträgen für meine Altersversorgung.
Das monatliche Bruttogehalt eines meiner Dienstpostion vergleichbaren Angestellten in E13 ist übrigens deutlich höher als meine Bruttobezüge. Im Alter werde ich praktisch nur meine Pension erhalten, während der vergleichbare Angestellte neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Zusatzversorgung durch die VBL erhalten wird, für die er, aber überwiegend sein Arbeitgeber Beiträge eingezahlt haben. So wie nicht wenige Menschen in Deutschland noch eine betriebliche Altersversorgung erhalten.

Am meisten verwundert mich allerdings, dass der Autor einen ganz dicken Brocken völlig ungeschoren lässt. Nämlich die Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie beispielsweise Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte. Die umgehen damit nämlich die gesetzliche Rentenversicherung.

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