Wolfgang1949 schrieb am 04.12.2023 16:03:
Die Frage ist also: Wie entrostet man die blockierte Stellschraube.
Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht mehr nach den ausgezahlten Löhnen berechnet sondern als (kleiner) Prozentsatz aus Umsatz abzüglich der Lohn- und Gehaltskosten.
*gehtschonmalindeckung*