Olle Knolle schrieb am 04.12.2023 12:37:
Verabschieden können diese sich ja nicht. Denn wenn jemand mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdient, unterliegt das Gehalt bis zu dieser Grenze ja dennoch der Beitragspflicht. Darf man nicht mit der Krankenversicherung verwechseln.
Ja, das meinte ich doch: Seine Beiträge sind auf 7500 gedeckelt. Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH z.B. sind ganz draußen, trotz quasi Arbeitnehmerstatus.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.12.2023 12:48).