Olle Knolle schrieb am 04.12.2023 12:56:
Gesellschafter-Geschäftsführer sind aber nur draußen, wenn diese mindestens 50% der Anteile an der GmbH halten, oder aber eine umfassende Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
Ob es sich finanziell für die Rentenversicherung lohnen würde, wenn die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde, kann ich nicht beurteilen.
Richtig, die Situation für Gesellschafter/Geschäftsführer ist nicht so einfach. [1] Die Gerichte und die Finanzamtsmitarbeiter haben damit eine Menge zu tun. ;-)
Aber damit hätte es doch mit einer Steuerfinanzierung ein Ende.
Nochmal: Ich verstehe deinen Zweifel, bei einer Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Aber darum ging es hier (mir) jetzt nicht.
[1]
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/sozialversicherungspflicht-des-gmbh-gf-merkblatt--5155806