In Deutschland ist entscheidend, ob ein Renter die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Renter erfüllt. Um Pflichtmitglied zu werden, muss er 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.
Dann ist der Rentenbezieher voll krankenversichert, egal ob er 2.000 Euro Rente bezieht, oder nur 200 Euro.
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