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  • Ulrich R. Frank

917 Beiträge seit 14.12.2013

Paßt ins Bild der Umverteilung zugunsten einer schmarotzenden Pseudo-Elite

welche in Privilegienvermehrung und Aussitzen ihre Hauptbeschäftigung sieht. Buhrow und Konsorten wollen demnächst sicherlich mehr als 400.000 EUR p.a. beziehen, für weitgehende Talentfreiheit.

Nur kein Neid! S'ist ja kein Ehrenamt... Ich bringe Euch nur Liebe! Und weitgehend miserable wenn nicht - tröstlicherweise?? - unter aller Kritik stehende Programme.

Vom Bundesverfassungsgericht würde ich mir nicht so viel erwarten. Da wird die Fahne letztendlich in den Wind der Machthaber gehängt (siehe bereits verfassungswidriges KPD-Verbot) oder ein schwächlicher Kompromiß ausgebrütet. Das Austrocknen des Sumpfes erfordert Verweigerung.

Es darf in keinem Fall der Anschein gegeben werden diese Beitragsforderung sei in irgendeiner Form auch nur im Ansatz gerechtfertigt. Über den Informationskonsum innerhalb des grundgesetzlich besonders geschützten Raums einer privaten Wohnung hat eben HaushaltsinhaberIn das Hoheitsrecht und nicht irgendwelche hergelaufenen Intendanten, Richter, oder Gerichtsvollzieher.

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