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  • Holger Steiger

405 Beiträge seit 02.02.2021

Re: FALSCH

Zu beachten ist hier die Regelung für Balkonkraftwerke. Die dürfen ungefiltert ins Netz einspeisen. Allerdings liefern die bei Netzausfall auch keinen Strom mehr.
Die Notstrom-PV-Anlagen sind nur für Inselbetrieb gedacht und nicht zur Stützung des Hausnetzes.
Wird ein echter Ersatz für den Netzausfall gesucht sind größere Umbaumaßnamen erforderlich.
PV-Anlage, Akkuspeicher, schwarzstartfähiger Wechselrichter und Netztrennrelais am Netzeingang des Hauses.

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