Kann Ich dann als Einwohner von INDULA wenigstens eine "Mietminderung" (Steuerrückerstattung) verlangen - wegen Herabsetzung bzw Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit (Es kommt nicht darauf an, ob der Vermieter in der Lage ist, den Mangel zu beheben (BGH 23.04.2008 Az. XII ZR 62/06)?