Häfen in Afrika als Ziel sind nicht möglich weil die "Geretteten" zu allem entschlossen wären um ein anlaufen europäischer Häfen zu erzwingen?
Eine Gefahr für die Besatzung und das Kommando des Schiffsführers ist ein seerechtlch legaler und legitimer Grund NICHT zu retten.
Bei Eigengefährdung inkl. der Gefahr die Kontrolle über das Schiff zu verlieren besteht keine Pflicht zu Seenotrettung!
Potentielle Meuterer und Piraten darf ggf. auch absaufen lassen ehe man sich der Gefahr die Kontrolle über das Schiff zu verlieren aussetzt.