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Avatar von jo_dmdt_reloaded
  • jo_dmdt_reloaded

mehr als 1000 Beiträge seit 28.05.2018

Der Flaggstaat muss das Schiff anlegen lassen.

Ich schätze mal darum geht es hier. Wenn das Schiff auch nirgendwo anlegen kann, dann immer noch im Flaggstaat. Das will Gibraltar natürlich nicht. Mit anderen Worten sie wollen nicht der Zielhafen für "Flüchtlinge" sein. Verständlich.

P.S:
Das der Betriebszweck abweicht vom Registereintrag ist häufig. Bei Billigflaggen sowieso. Da wird einfach "general Cargo" eingetragen und fertig.

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