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Avatar von volker.berhold
  • volker.berhold

mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.2017

Gestaltungsmissbrauch

nennt man das im Steuerrecht.
Üblicherweise ist dann der gesamte verursachte Schaden zu begleichen, mit Einsatz des Privatvermögens.
Strafbar ist es jedoch nicht.

Es ist auch "Vorspiegelung falscher Tatsachen". Das kann evtl. strafbar sein.

Auf jeden Fall wären zwingend, so wenn man will, sämtliche Patente des Kapitäns sofort einzuziehen.
Man lese sich die Regularien des "Schiffer-Patentrechtes" durch.....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.08.2018 16:03).

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