bis es ein Urteil gibt, das bestätigt, dass es sich bei der europäischen Abschottung faktisch um Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung handelt und dass man den Souverän dafür haftbar machen kann.
bis es ein Urteil gibt, das bestätigt, dass es sich bei der europäischen Abschottung faktisch um Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung handelt und dass man den Souverän dafür haftbar machen kann.