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  • Cinclus

mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.2001

Re: Das sind Seenotretter, keine Schlepper

FLxxxxT.DE schrieb am 15.08.2018 13:12:

Cinclus schrieb am 15.08.2018 12:56:

FLxxxxT.DE schrieb am 15.08.2018 10:52:

Wer in Sichtweite des Strandes kreuzt ...

Das weißt Du genau woher?

Berichte von Augenzeugen

Alles, was ich an sog. Augenzeugenberichten im Netz gefunden habe, ist von Rechtsextremen bzw. Identitären.

Vielleicht hast Du ja etwas seriöseres?

Ich habe aber auch anderes gefunden:

"Ein Schiff der Hilfsorganisation "Proactiva Open Arms" ist in internationalen Gewässern von der libyschen Küstenwache attackiert worden."
"Rechtsextreme machen Jagd auf Seenotretter - Fischer stellen sich ihnen in den Weg"
(https://www.focus.de/politik/videos/kuenftig-wird-ohne-vorwarnung-geschossen-rettungsschiff-offenbar-von-libyscher-kuestenwache-attackiert_id_7449162.html)

www.wp.de/politik/rechtsextreme-sammeln-um-rettungen-im-mittelmeer-zu-stoeren-id210823609.html

[...]

Die Schiffe sollten beschlagnahmt und verkauft werden.

Die Kapitäne auf Lebenszeit das Patent verlieren.

Alle Besatzungsmitglieder mindestens für 3 Jahre ins Gefängnis gesteckt werden!

Das sind die Methoden totalitärer Staaten.

Cinclus

Nein das ist die Mittlere Strafhöhe aus §232 StGB

Darf ich Dir mal den Abs. 1 des von Dir zitierten Paragraphen wiedergeben?

"§ 232
Menschenhandel

(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn
1. diese Person ausgebeutet werden soll
a) bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,
b) durch eine Beschäftigung,
c) bei der Ausübung der Bettelei oder
d) bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,
2. diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder
3. dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll."

Welchen dieser Tatbestände erfüllen Deiner Meinung nach die Seenotretter?

Und die Beschlagnahme des Schiffs / Verlust des Kapitänspatents ist in keiner Weise von diesem Paragraphen gedeckt.

Du bist völlig unwissend, hast aber eine feste Glaubensgleiche Meinung.

Darüber denke bitte nochmal nach.

Cinclus

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