MuadDib (1) schrieb am 14.08.2018 20:56:
Methedras schrieb am 14.08.2018 20:45:
MuadDib (1)
522 Beiträge seit 14.07.2018500 Beiträge in einem Monat. So wie Du die Schwerpunkte setzt wird das nie was mit dem Auswandern. Und es sieht auch nicht danach aus, als ob Du in den Sozialsystemen Nettozahler wärst.
Worüber regst Du Dich auf?
Ich bin Schnellschreiber und werde außerdem sozialversicherungspflichtig durch den KGB beschäftigt. Ich rege mich auf über User Circular, der laut selbsterklärter Legende im exotischen Ostasien sitzt, aber da seine Tage nicht anders zu fristen weiß, als ein deutsches Forum mit Abscheubekundungen über den Deutschen Staat und das Deutsche Volk zu fluten und gleichzeitig merkwürdigerweise detaillierte Forderungen zu der deutschen Politik aufzustellen, die ihm aus irgendeinem Grund besonders am Herzen zu liegen scheint.
OK, das kann ich teilweise nachvollziehen. Der schlummert längst in meinem Killfile, wenn auch aus anderen Gründen.
Als ebenfalls Ausgewanderter kann ich Dich aber insofern beruhigen, dass Du als Spät-Auswanderer lediglich die Ansprüche geltend machen kannst, die Du Dir während Deiner aktiven Zeit als Beitragszahler in die deutsche Rentenkasse erworben hast. Das sind dann die sogenannten "Entgeltpunkte", deren tatsächlicher Wert erst zum Zeitpunkt des Rentenbezugs bestimmt wird.
Für die Zeit im Ausland zahlst Du i.d.R. in die dortigen Systeme ein. Und im Rentenfall bezieht man dann einen Teil seiner Altersbezüge aus der deutschen Rentenversicherung, und anteilig aus den Sozialkassen des neuen Heimatlandes.
Etwas anders wäre es allerdings, wenn man überwiegend lediglich auf Mindestlohn-Niveau verdient und eingezahlt hätte. Dann würde die Rente im Erlebensfall unter dem Mindestbedarf liegen und man müsste "aufstocken" (oder wie das heute heisst). Wobei dieses Schicksal auch deutschen Geringverdienern blüht die niemals ausgewandert waren. Insofern vermischst Du da möglicherweise Dinge, die nichts miteinander zu tun haben müssen.