Man führt das Strafrecht ad absurdum, wenn man Straftäter durch Abschiebung de facto frei lässt, denn in den Zielländern haben die ja keine Straftaten begangen.
Und irgendwas ist vorher mit dem Prozess schiefgelaufen, sonst hätte der BGH das Urteil nicht einkassiert.
Wegen Gewalt gegen Frauen ist jedenfalls der mutmaßliche Täter vorher nicht aufgefallen. Das selbe hätte also auch mit einem Biodeutschen passieren können. Nur wäre das Geschrei der "besorgten" Bürger deutlich geringer bis gar nicht vorhanden.
Bis denne,
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Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.08.2018 23:16).