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  • Not Element Of

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2015

Immer wieder der gleiche Unsinn

label schrieb am 14.08.2018 23:15:

Man führt das Strafrecht ad absurdum, wenn man Straftäter durch Abschiebung de facto frei lässt, denn in den Zielländern haben die ja keine Straftaten begangen.

Na und? Hauptsache ist doch, dass wir diese Typen nicht mehr an der Backe haben.

Das selbe hätte also auch mit einem Biodeutschen passieren können.

1. Es hätte höchstens das gleiche auch mit einem Biodeutschen passieren können.

2. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass das gleiche auch mit einem Biodeutschen passiert wäre. Das Tatmuster "wildfremde/s Frau/Mädchen einfach so aus dem Nichts kommend mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingen" ist in westlichen Ländern extrem selten gewesen. Früher waren Vergewaltigungen meistens Beziehungstaten. Der kleine Rest waren die Taten psychisch kranker Serienvergewaltiger. Und die Fälle, die es zu obigem Tatmuster tatsächlich gab, wurden meines Wissens nach ausnahmslos von moslemischen Kulturbereicheren begangen.

3. Es ist schlicht irrelevant, ob das „gleiche“ mit einem Biodeutschen hätte passieren können. Es ist mit einem moslemischen Kulturbereicher passiert, der nach Recht und Gesetz das Land nie hätte betreten dürfen.

Nur wäre das Geschrei der "besorgten" Bürger deutlich geringer bis gar nicht vorhanden.

Nach menschlichem Ermessen wäre das Kind überhaupt nicht vergewaltigt worden, wenn die deutschen Behörden sich an deutsche Gesetze gehalten hätten.

Ganz ehrlich: Ich finde, dass jeder Beamte bzw. Richter wegen dem der Typ noch im Land war, wegen Beihilfe zur Vergewaltigung angeklagt gehört.

Und Figuren wie du, die das selbe nicht vom gleichen unterscheiden können, die Gewalttaten relativieren wollen, in dem sie absurderweise behaupten, dass der Täter keine Rolle spielt, sollten auf ihre Geschäftsfähigkeit untersucht und entmündigt werden.

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