label schrieb am 14.08.2018 23:15:
Man führt das Strafrecht ad absurdum, wenn man Straftäter durch Abschiebung de facto frei lässt, denn in den Zielländern haben die ja keine Straftaten begangen.
Also lieber hier durchfüttern?
Das selbe hätte also auch mit einem Biodeutschen passieren können.
Hätte, hätte, Fahrradkette... Ist es aber nicht
Nur wäre das Geschrei der "besorgten" Bürger deutlich geringer bis gar nicht vorhanden.
Doch, für mich gehören diese Damen und Herrn eingesperrt