Genauso ist es. Stefan Weber schmeißt hier alles durcheinander.
Anstatt in seinem Artikel zig Fragen anzuhäufen, hätte er mal ein
bisschen recherchieren sollen. Denn auf alle seiner Fragen gibt es
bereits Antworten.
Das Urheberrecht bezieht sich nur auf die konkrete Textformulierung.
Und ja, man kann die Sätze ein bisschen umbauen und dann als seinen
eigenen Text ausgeben. Das Beispiel aus der Salzburg-Wiki ist sicher
grenzwertig. Im Zweifelsfall entscheiden aber die Gerichte. Für Werke
mit wissenschaftlichem und technischem Inhalt gilt: "Nach der
Rechtsprechung des BGH kann bei gleichem Material und Thema und damit
gleicher Fachsprache eine FREIE BENUTZUNG auch dann vorliegen, wenn
eine Vielzahl von Sätzen des benutzten Werks durch Umstellung
einzelner Worte oder Satzteile nur neuformuliert worden ist, ohne
dass sich der Aussageninhalt geändert hat."
(Schricker-Urheberrechtskommentar)
Etwas als eigenen Text ausgeben, heißt aber ganz und gar nicht, etwas
als eigene Idee ausgeben. Die Wikipedia und andere Enzyklopädien sind
auch keine wissenschaftlichen Texte im eigentlichen Sinne und kein
Wikipedia- oder Enzyklopädie-Autor behauptet, dass das, was er
beschreibt, seine eigene wissenschaftliche Entdeckung und Idee
gewesen sei. Das nimmt auch niemand an. Das ist von vornherein klar.
Anders ist es aber bei echten wissenschaftlichen Texten. Wenn man
dort Ideen von anderen übernimmt, sollte man diese anderen auch
nennen. Dazu dient etwa eine Fußnote mit vgl. Das hat aber gar nichts
mit dem Urheberrecht zu tun. Das Urheberrecht verpflichtet nicht, den
Ideengeber zu nennen. Das ist eine Konvention für wissenschaftliche
Texte.
Anstatt in seinem Artikel zig Fragen anzuhäufen, hätte er mal ein
bisschen recherchieren sollen. Denn auf alle seiner Fragen gibt es
bereits Antworten.
Das Urheberrecht bezieht sich nur auf die konkrete Textformulierung.
Und ja, man kann die Sätze ein bisschen umbauen und dann als seinen
eigenen Text ausgeben. Das Beispiel aus der Salzburg-Wiki ist sicher
grenzwertig. Im Zweifelsfall entscheiden aber die Gerichte. Für Werke
mit wissenschaftlichem und technischem Inhalt gilt: "Nach der
Rechtsprechung des BGH kann bei gleichem Material und Thema und damit
gleicher Fachsprache eine FREIE BENUTZUNG auch dann vorliegen, wenn
eine Vielzahl von Sätzen des benutzten Werks durch Umstellung
einzelner Worte oder Satzteile nur neuformuliert worden ist, ohne
dass sich der Aussageninhalt geändert hat."
(Schricker-Urheberrechtskommentar)
Etwas als eigenen Text ausgeben, heißt aber ganz und gar nicht, etwas
als eigene Idee ausgeben. Die Wikipedia und andere Enzyklopädien sind
auch keine wissenschaftlichen Texte im eigentlichen Sinne und kein
Wikipedia- oder Enzyklopädie-Autor behauptet, dass das, was er
beschreibt, seine eigene wissenschaftliche Entdeckung und Idee
gewesen sei. Das nimmt auch niemand an. Das ist von vornherein klar.
Anders ist es aber bei echten wissenschaftlichen Texten. Wenn man
dort Ideen von anderen übernimmt, sollte man diese anderen auch
nennen. Dazu dient etwa eine Fußnote mit vgl. Das hat aber gar nichts
mit dem Urheberrecht zu tun. Das Urheberrecht verpflichtet nicht, den
Ideengeber zu nennen. Das ist eine Konvention für wissenschaftliche
Texte.