Daß man bei guter Führung früher aus einer Haft entlassen werden kann, ist klar.
Aber wenn keine anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, wie lang ist dann die die Strafe "lebenslänglich" oder "lebenslang" in Haftjahren wirklich?
25 Jahre?
Kommt die Frau NSUrsurla dann danach in Freiheit?