Ansicht umschalten
Avatar von M.O.I  Abt. Wiederbeschaffung
  • M.O.I Abt. Wiederbeschaffung

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2020

Dass "KI" auch für juristische Zwecke eingesetzt wird, ist wohl unausweichlich

Denn die Versuchung ist einfach zu groß. Der Klassiker ist bereits der Fall des Rechtsanwaltes, der seine Eingabe durch KI erstellen lässt und dem dabei entgeht, dass die KI bei den Quellenangaben etwas zu kreativ ist. Was aber dennoch eher dem Marketing dient denn als Warnung, die nächste KI-Generation wird bestimmt zuverlässiger sein. Die Zukunft wird also eher so aussehen, dass eine Schlichter-KI die mit KI-Hilfe erstellen Eingaben der Parteien bewertet und dann die Entscheidung vorlegt, die dann nochmal mit KI-Hilfe überprüft und dann abgesegnet wird. In einem halbautomatisierten Verfahren für die Massenabfertigung. Und wenn das erst einmal für eine Weile läuft und für "tragbar" empfunden wird, geht der Einsatz in den nächste Stufe, Zivilverfahren. Und so weiter.

Die Frage dabei ist dann eher, welche KI an Gerichten oder Schlichtungsstellen eingesetzt werden wird. Wird man auf nationaler Ebene eine KI entwickeln, trainieren und zertifizieren? Oder wird man sich von großen Konzernen abhängig machen? Vermutlich wohl eher letzteres, die nationalen Digitalisierungskonzepte laufen ja zumindest in Deutschland eher schleppend.

Hier wäre tatsächlich wohl eine nationale Initiative und Finanzierung - getragen durch Bund und Länder - notwendig, die mit Einbeziehung wissenschaftlicher Ressourcen eine möglichst offene, von einzelnen Herstellern unabhängige "KI"-Plattform realisiert. Gebündelt, um zu vermeiden dass die Fördergelder/Subventionen in Einzelprojekten versickern, ohne einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu schaffen. Naja, also Wunschdenken halt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten