Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Niemand darf diskriminiert werden.
Niemand darf benachteiligt und in seinen Menschenrechte eingeschränkt werden wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, seiner nationalen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Jeder hat ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Es muss jeden gerecht behandeln.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Nur als kleine Erinnerung für den Fall, dass diese nicht gerade unwesentlichen Vorgaben und Grundannahmen bei gewissen Autor*nnen und Jurist*nnen tatsächlich in Vergessenheit geraten sein sollten und nicht ganz bewusst ignoriert und verdrängt werden im Kampf für das Gute(TM).