Mein Rechtsempfinden stößt sich daran, dass von der Justiz, bei sogenannten "Trennungstötungen"(,) eingebildete Eigentumsrechte am Opfer nicht zwangsläufig (als) "niedrige Beweggründe" (einordnen), von denen im Mordparagraphen die Rede ist, da hat man nach meinem Eindruck unabhängig von Zahlen und Geschlechtern das Besitzdenken nicht als Problem erkannt, wenn das wie vom BGH so gehandhabt wird erscheint mir auch das nicht vereinbar mit einem Rechtsstaat.
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