Ich hatte früher einmal angenommen, die Merkmale für Mord, Totschlag usw. seien eindeutig. Zunehmend musste ich aber erkennen, dass deutsche Richter bis in die höchsten Kreise sich gerne einmal verbiegen und nicht juristische sondern politische Urteile fällen.
Wenn ich meiner Partnerin, Frau, usw mit einer tödlichen Waffe auflauere und mehrfach auf sie einsteche ist das ein Mord, so dachte ich zumindest.
Aber ich musste lernen es spielt eigentlich nur noch die Politik eine Rolle:
Kommt bei einem Autorennen in einer Innenstadt (nicht das ich Autorennen gutheiße) eine zufällige Person ums Leben ist das laut deutschen Gerichten Mord.
Werfe ich einen Kanaldeckel von einer Autobahnbrücke und töte einen zufälligen Autofahrer ist das übrigens laut deutschen Gerichten sehr oft Totschlag.
Schubse ich jemanden an einem S-Bahnhof auf die Gleise und er wird Sekunden später von einem Zug überrollt ist das laut mehrfacher Urteile deutscher Gerichte Körperverletzung mit Todesfolge, da man ja nicht damit rechnen kann, dass an einem U/S - Bahnhof eine Bahn einfährt (offizielle Urteilsbegründung, wer es nicht glaubt, google is your friend).
Lauere ich meiner schwangeren Freundin auf töte sie und das Kind mit 20 Messerstichen ist das unter Umständen Totschlag, vor allem wegen des "Feuers" der Leidenschaft oder wegen der Kultur. (Es ist übrigens erwiesen, dass prozentual bei den Tötungen von Frauen Migrationshintergrund überdurchschnittlich vertreten ist)
In Deutschland macht es einen gewaltigen Unterschied ob ich in Berlin mit 10 Gram Cannabis erwischt werde oder in München.
Das alles hat weder etwas mit der Auslegung der Gesetze zu tun noch mit Rechtsprechung allgemein sondern ist reine politische Willkür wie man sie auch in anderen Bananenstaat vorfindet.
Sind die Mordmerkmale erfüllt ist es Mord, dabei sollte es keine Rolle spielen, ob der Täter ein Fremder oder der Partner oder der Vater ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.01.2021 08:19).