Ansicht umschalten
Avatar von portability
  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Es geht sogar dreistufig - Monika Weimar/Böttcher

Monika Böttcher, wurde in einem Indizienprozess 1988 zu lebenslanger Haft wegen Mordes an ihren beiden Kindern verurteilt, 1997 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen und nach einem weiteren Verfahren 1999 erneut verurteilt

https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_an_Melanie_und_Karola_Weimar

OK, da hat sogar eine Frau mal "volle Kanülle" gekriegt. Aber die hatte ja auch nicht "nur" ihren Liebhaber getötet, sondern zwei Kinder.

Früher gab es allerdings bei Kindstötung auch noch einen extra Frauenrabatt, nannte sich (alter) §217 StGB. "Privillegierte KIndstötung".

Bewerten
- +
Ansicht umschalten