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  • Alfons T. McGollum

mehr als 1000 Beiträge seit 03.11.2017

In der Tat höchst lächerlich

Siehe:

Grundlegend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Tötung nicht als niedrig zu bewerten ist, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“

Quelle: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st19-24

Es ist nicht möglich, "sich etwas zu berauben", das man nicht besitzt, wobei Habgier sehr wohl einen niederen Beweggrund und die Tötung somit einen Mord nach $ 211 StGB darstellen.

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