Stattdessen wird die rechtsstaatsfeindliche, im Kern rechtsextreme Hetze der Petenten und ihre unkritische Weiterverbreitung durch die Autorin für bare Münze genommen.
Das Urteil hat mitnichten das Besitzdenken der verlassenen Seite in einer Beziehung als schuldmindernd qualifiziert.
Es ist grob verfälschend, wenn die Autorin behauptet
Das Besitzdenken als solches wird in dem BGH-Urteil nicht problematisiert, sondern menschlich nachvollzogen
Vielmehr hat das Urteil keinerlei generelle Bewertung "in solchen Fällen" abgegeben. Die Formulierungen über "Verzweiflung und innere Ausweglosigkeit" bezogen sich auf den konkreten Fall, in dem der Täter auch unmittelbar nach der Tat sich selbst lebensgefährlich verletzt und durch intensivmedizinische Behandlung knapp überlebt hat.
Daraus leitete sich die zur Zurückverweisung führende Kritik des Gerichts ab. Die Formulierung des Berichterstatters "sich beraubt, was er nicht verlieren will" bezieht sich auf den inneren Konflikt des Täters, rechtfertigt den weder, noch leitet sie daraus einen Milderungsgrund ab. Vielmehr wird damit die "Verzweiflung und innere Ausweglosigkeit" beschrieben. Der Vorwurf gegen den BGH bewegt sich auf dem Niveau von Lüge, Fälschung und Fake News.
Die polemische Verfälschung erinnert einmal mehr an NPD-Parolen zu "law and order", Ob feministische Ideologie, Ausländer und/oder Islamhass, nichts davon wird dem Problemkreis gerecht. Die knapp 1500 Täterinnen und Täter bei Tötungsdelikten, darunter über 400 Frauen, sind eine verschwindende Gruppe in einem Land mit 83 Millionen Einwohnern, die vielleicht 150-200 Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Familien-, Beziehungs- und Trennungsfällen eine noch winzigere, wobei die mordenden und tötenden Frauen nicht aus grundsätzlich anderen Konflikt- und Motivlagen heraus ihre Taten an Kindern, Frauen und Männern begehen.
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Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.01.2021 17:40).