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  • jo_backinTown

mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.2020

Mordmerkmal "Heimtücke" wirkt sich zum Nachteil von Frauen aus ...

Das hatte ich nicht kapiert und dann nachgelesen.

Zitat:
"Eine zweite erhebliche Änderung betrifft das Mordmerkmal der Heimtücke, das der Praxis die größten Schwierigkeiten bereitet hatte. Gefordert war bislang das Ausnutzen der Arglosigkeit und der sich aus dieser ergebenden Wehrlosigkeit des Opfers. Diese Voraussetzungen lagen indes häufig in Situationen vor, für welche die drakonische lebenslange Freiheitsstrafe nicht unbedingt angemessen schien. So etwa, wenn die körperlich unterlegene Ehefrau keine andere Möglichkeit sieht, als ihren gewalttätigen Ehemann zu vergiften, hinterrücks zu erstechen oder sonst wie auf quasi aus dem Hinterhalt ums Leben zu bringen."

Ergebnis:
Loide, Loide, das wird krass, wenn eine Lesbe (durch Gift) einen Mann umbringt, weil er er ein Mann ist, dann hat sie demnächst einen juristischen "Rechtfertigungsgrund". No Thanks. Nein Danke. Nej Tak. Auf so so eine Reform scheisse ich doch. Wenn jetzt noch Aneta Kahane Justizministerin wird, dann wird es richtig schön bunt.

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