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  • alt_und_naiv

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2019

Re: Besitzdenken nicht als Problem erkannt?

knarr schrieb am 15.01.2021 17:06:

alt_und_naiv schrieb am 15.01.2021 16:45:

knarr schrieb am 15.01.2021 15:49:

Mein Rechtsempfinden stößt sich daran, dass von der Justiz, bei sogenannten "Trennungstötungen"(,) eingebildete Eigentumsrechte am Opfer nicht zwangsläufig (als) "niedrige Beweggründe" (einordnen), von denen im Mordparagraphen die Rede ist, da hat man nach meinem Eindruck unabhängig von Zahlen und Geschlechtern das Besitzdenken nicht als Problem erkannt, wenn das wie vom BGH so gehandhabt wird erscheint mir auch das nicht vereinbar mit einem Rechtsstaat.

Im umgekehrten Fall ist das Besitzdenken institutionalisiert, nämlich dann, wenn es um Unterhalt geht. Aber dort geht es ja überwiegend um männliche Opfer.

Klingt eher nach einer Pflicht und in Distanz zu einem Besitzdenken, wenn Unterhalt zahlende Elternteile wenigstens finanzielle Verantwortung tragen und mit der Tat den allein erziehenden Teil nicht dem Risiko aussetzen zum Opfer zu werden. Gutes Beispiel wo sich Klagen nach dem Recht heute mutmaßlich leichter bewerkstelligen lassen als in der Vergangenheit.

Man kann heute wirklich nur dazu raten, keine Ehe einzugehen und Kinder zu meiden.

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