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Avatar von Aanaakondaa
  • Aanaakondaa

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2019

richtig

Bei einer Tötung eines Menschen aus persönlichen, also emotionalen Gründen ist die Höhe der Strafbewehrung kaum bis nicht relevant.
Eine Kosten-Nutzen-Kalkulation wird wohl eher von habituell kriminellen Tätern durchgeführt.

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