thealien99 schrieb am 15.01.2021 14:48:
Demnach sind bei "Trennungstötungen" eingebildete Eigentumsrechte am Opfer nicht zwangsläufig "niedrige Beweggründe", von denen im Mordparagraphen die Rede ist.
Zum Thema Eigentum sagte das Ehegelübde doch irgendwie das Gegenteil wie der TP-Artikel: "Ich nehme dich zu meine(m/r) angetrauten Mann (Frau)..."
Mein Mann/Meine Frau, das Wort "mein" steht doch für Eigentumsrechte und Besitz.Und gibt es unter Ehepartnern nicht das Versprechen "Bis das der Tod Euch/uns scheidet." Vielleicht sollte ja das Ehegelübde mal eingehalten werden. Ansonsten besser das Ehegelübde ändern oder solche Versprechen einfach gar nicht erst machen.
Was war das für ein Aufstand der CDU und vor allem CSU-Katholikenbruderschaft als die Vergewaltigung in der Ehe endlich vor ein paar Jahren verboten wurde. Da weiß man ganz genau was das für ein Gesocks ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.01.2021 15:01).