Wenn der "Beziehungstat" physische oder psychische Gewalt des späteren Opfers vorausgingen, mag ich mildernde Umstände sehen.
In allen anderen Fällen sollten die Täter die maximal mögliche Strafe mit anschließender Sicherungsverwahrung bekommen, da ihnen offenbar die Impulskontrolle fehlt und sie so eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.
GWH