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Avatar von blu_frisbee
  • blu_frisbee

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Re: Das Problem ist andersrum: Die Kopplung von "Mord" mit "niedrige Beweggründe

Peter schrieb am 16.01.2021 04:29:

Die Tötung eines anderen Menschen sollte unabhängig von anderen Gesichtspunkten strafbar sein. Also töten an sich. Egal, warum,. Ausnahme: Selbstverteidigung, also Schutz eigenen Lebens oder eines sehr nahesthenden anderen Menschen.

In anderen Länder ist Mord definiert als Töten mit Absicht (iGgs zu Totschlag)

Nachtrag: Die Verknüpfung von "Mord" mit "niedrigem Beweggrund" impliziert ja, dass es eine "eheren" Beweggrund gibt, also den Ehrenmord. Das ist archaisches Denken aus vergangenen Jahrhunderten. Das sollte nicht noch weiter zementiert und gefördert werden. Die Petitionen sind also im Prinzip falsch aufgestellt, weil sie das Falsche festigen.

Der Mordparagraf in dieser Fassung stammt aus der Nazi-Justitz.
Das wird innerhalb der Juristerei auch so (als problematisch) disktiert.

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