Sie widersprechen sich selbst und zeigen damit auf, dass Sie in der Sache nicht wissen, wovon Sie reden.
Beispielhaft der Steineschmeißer von der Autobrücke, der wegen Mordes verurteilt werden kann, wenn bei einem dadurch verursachten Unfall jemand stirbt (bedingter Vorsatz), ist das konkret benannte Rechtsbeispiel, das herangezogen wurde, um den Rennfahrer in der Stadt, der mit seinem Rennen einen tödlichen Unfall verursacht, wegen Mordes belangen zu können. Sie ahnen es, genau, bedingter Vorsatz.
Und ja, Rechtssprechung findet nicht im luftleeren Raum statt. Sondern immer vor einem gesellschaftlichen Hintergrund. In Zeiten immer leistungsstärkerer und zunehmender Fahrzeuge gibt es einen erhöhten Druck, sich mit dem Thema Rennen im Straßenverkehr zu beschäftigen. Ich selber musste am Kuhdamm schon mal einem solchen Rennfahrer durch einen Hechtsprung ausweichen. Die Rennen und Showfahrten waren da an der Tagesordnung. Und wenn man dann da wohnt, ist das nun mal nicht toll.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.01.2021 11:19).