mganga schrieb am 15.01.2021 16:31:
oder wirft mir mir jetzt jemand seine Rotzfahne vor die Füsse.
Auch andere Begriffe erfordern eine Überarbeitung.
Was soll dieser BlA BlA Begriff wie Würde, oder Blasphemie, selbst Rassissmus ist überaltert, wenn es doch um Diskriminierung wegen Hautfarbe, Geschlecht, Alter etc geht.Unsere Rechtsprechung ist in einem jahrhundertealten Gefühlskäfig gefangen, der dringend die Überarbeitung nötig hat.
Nicht mein Problem, wenn du keinen Begriff von Ehre hast.
StGB § 34
Rechtfertigender Notstand
1 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2 Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.