Fängt schon im Grundgesetz an: Männer können zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden, Frauen nicht. Frauen dürfen aber selbstverständlich wenn sie wollen Dienst an der Waffe leisten - auch wenn sie keine 10 Klimmzüge schaffen - egal. Art. 12a GG.
Dazu kommen GG Art 6 Absatz 4, §1631d BGB §183 StGB, §226a StGB, §218a StGB, §218 StGB, §19 BGleiG, §36a SGB II, §1 SGB IX, die rechtliche Situation von Scheinvätern, die jahre- oder jahrzehntelang für ein untergejubeltes Kuckuckskind gezahlt haben und dafür auf eigene Kinder verzichtet haben, die Regelung, dass das ledige Väter zunächst kein Sorgerecht für ihr Kind haben sondern sich das erkämpfen müssen (was die Mutter lange verzögern kann, und derweil lebenslang nachwirkende Entscheidungen treffen kann, z.B. die Genitalverstümmelung des Sohnes)
Und jetzt hat man noch eine für Frauen maßgeschneiderte Spezialrente geschaffen, die nicht mehr von der Lebensarbeitsleistung sondern von der Dauer der Beitragszahlung abhängt.
Dazu kommt schlicht die langjährigen Erfahrungen mit der deutschen Justiz:
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