Sikkimoto schrieb am 17.01.2021 11:10:
Die Polizei hat mit der Justiz nichts zu tun.
Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft (ebenfalls Vertreter der Exekutive) muss aber nach dem Prinzip "in dubio pro duriore" handeln, d.h. wegen des schwerwiegendsten Tatbestands ermitteln und anklagen, der eventuell vor Gericht bestand hat.
Erst die Justiz muss nach "in dubio pro reo" handeln, d.h. nur wegen der Tatbestände verurteilen, die als jenseits vernünftiger Zweifel belegt angesehen werden können.
Wenn also die Staatsanwaltschaft wegen eines Körperverletzungsdelikts anklagt und der Richter wegen eines Tötungsdelikts verurteilt, dann hat die Staatsanwaltschaft ihren Job nicht richtig gemacht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.01.2021 10:51).