Sikkimoto schrieb am 18.01.2021 14:28:
Richtig, da hat die Staatsanwaltschaft ihren Job nicht gemacht. Was hier daraus gestrickt werden soll ist aber eine Gesetzeslücke. Die besteht in meinen Augen nicht.
Die Lücke besteht eher bei der Fachkenntnis von Richtern und Staatsanwälten, welche Anwendung von Messern möglicherweise zum Tode des Betroffenen führt (Eventualvorsatz beim Opfer).
Medizinisch gesehen wären das Stiche in Kopf, Hals, Torso und Oberschenkel. Da ist die Chance signifikant, eine tödliche Verletzung zu verursachen.