Emma Peel schrieb am 16.01.2021 21:30:
DigiTux schrieb am 16.01.2021 17:30:
Glaube ich nicht, das es den Tätern um Gewalt über ihren Partner geht, ich sehe eher in diesem Artikel niedere Gründe , es gibt nicht genug Fälle um in Handeln zu müssen und Taten in der Familie höher zu bewerten als ausserhalb ist nicht richtig , aus jedem Totschlag Mord zu machen ist auch nicht richtig , mancher Totschlag ist mehr ein Unfall und wäre minuten später so nicht passiert . Und wo führt eine Verschärfung an diesem Punkt hin ? Zu allgemein längeren Haftstrafen für andere Delikte zur Todesstrafe bei vorsätzlichen Mord ? Ich frage mich aus welcher Steinzeit die AutorIn kommt
Es geht hier um das genaue Gegenteil von dem, was sie hier suggerieren. Die Richter machen aus Mord Totschlag und nicht umgekehrt.
Absolut klar!
Man muss es mal in allgemeine Formulierungen packen, um klar zu machen, um was es geht und die Geschichte aus dem Kontext "oh, die armen Frauen" rauszuholen.
Es wird ja im Artikel argumentiert, dass die Gemütslage der Männer, die zum Mord führt, verursacht wird durch ein falsches Bild einer Beziehung. Im Zentrum steht bei der Betrachtung der Besitzanspruch des Mannes gegenüber der Frau. Dieser wird jetzt als verwerflich dargestellt und daraus dann eine härtere Strafe für Männer verlangt.
Soweit, so gut.
1. Es wird auf einen Aspekt verengt und verallgemeinert, was falsch ist. Was ist mit verletztem Stolz oder auch objektiv feststellbaren Beleidigungen?
2. Daraus ergibt sich die Frage, ob die seelische Verfassung oder Gemütslage eines Menschen überhaupt in das Urteil mit einbezogen werden darf oder nicht. Wenn nicht, dann müsste das auch für alle anderen Straftaten gelten mit allen Konsequenzen.
3.Oder soll das nur für unrechtmäßig empfundene Besitzansprüche gelten? Das ist als Monokausalität für die Tat wohl kaum nachweisbar.
4. Da muss man sich mal überlegen, wie das die Rechtsprechung ändert. Wird das gut sein?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.01.2021 22:18).