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Avatar von neanderix

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Re: Richterliche Scheinlogik

Emma Peel schrieb am 16.01.21 15:26:

"Das Besitzdenken als solches wird in dem BGH-Urteil nicht problematisiert, sondern menschlich nachvollzogen. Nach den Worten der Karlsruher Richter können in solchen Fällen "Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit tatauslösend und tatbestimmend sein". Deren Bewertung als "niedrig" könne dann fraglich erscheinen, "wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und sich daher der Angeklagte durch die Tat gerade dessen selbst beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will"."

Und deswegen ist es dann entweder Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Verquere Richterlogik.

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