Emma Peel schrieb am 16.01.2021 15:26:
"Das Besitzdenken als solches wird in dem BGH-Urteil nicht problematisiert, sondern …
Oft sind diese Beziehungen schon lange vor her durch Gewalt und Streit geprägt. Ich fürchte am Ende geht es vielen Tätern gar nicht darum , das "Liebes"-objekt zu behalten, sondern darum, das Opfer der eigenen Gewalt in der Verfügungsgewalt zu halten. Und wenn man es ohnehin verliert, dann kann man es auch kaputt machen.
Das richtige Wort heißt Eigentum; das ist u.a. die unbeschränkte Sachherrschaft.
Mit der Implikation, daß der Eigentümer die Sache auch kaputt machen darf.
Generell stellen Sie auf die Motivation des Täters ab (Sadismus). Das ist der entscheidende Mangel am Mordparagrafen, der genau so aus der Nazi-Zeit stammt.
Den es so auch nur in Döland gibt.