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  • Li-Jo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2019

Re: Keine/r von Euch fand es nötig, das BGH-Urteil nachzulesen

aquadraht schrieb am 17.01.2021 17:34:

Die Formulierungen über "Verzweiflung und innere Ausweglosigkeit" bezogen sich auf

"Verzweiflung" und "innere Ausweglosigkeit" - wir machen es uns zu schwer, immer die Motive der Täter verstehen zu wollen, um sie dann weniger bestrafen zu müssen. Wenn man das lange genug treibt, wird man auch anerkennen, wie verzweifelt und auseweglos sich die Anhänger Trumps nach dessen Wahlniederlage gefühlt haben und Verständnis für den Sturm auf das Kapitol aufbringen...

Warum können wir die Dinge nicht einfach mal phänomenologisch betrachten? Eine gewaltsame Tötung ist Mord, wenn Absicht klar erkennbar ist. Jemanden mit einem Messer gezielt zu stechen, ist Mordversuch. Ganz egal, ob das Opfer vorher gesagt hat, "ich verlasse Dich" oder "Hurensohn". Hören wir endlich auf mit dieser Interpretiererei. Zivilisation fordert Gewaltverzicht. Wer das nicht kann oder nicht sozialisiert ist, ist immernoch sein Problem, dann soll er in Therapie gehen und vor allen Dingen, kein Messer bei sich führen, dass er im Affekt missbrauchen könnte, wenn er sich selber kennt, wie er reagiert.

Wir brauchen eine simplere, auf das Ergebnis bezogene Rechtssprechung mit weniger "warum und aber".

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.01.2021 22:39).

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